Ich möchten Sie nicht beunruhigen. Aber was, wenn Ihnen morgen etwas passiert?
Ein Unfall. Oder eine plötzliche Erkrankung, die dazu führt, dass Sie nicht mehr selbst handeln und Entscheidungen treffen können.
Wer regelt eigentlich Ihre Vermögensangelegenheiten, wenn Sie selbst handlungsunfähig im Krankenhaus liegen? Wer verhandelt mit Banken, Institutionen und Behörden, wenn Sie es nicht mehr können?
Und – wer bestimmt, wie Ihre ärztliche Behandlung aussehen soll, wenn Sie bewusstlos im Koma liegen?
Ehegatten, Eltern oder Kinder bekommen allenfalls Auskunft über den Gesundheitszustand. Für Sie handeln dürfen sie dagegen nicht. Vielmehr wird in einem derartigen Fall das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestellen. Wie wird dieser entscheiden? Für eine riskante Operation oder dagegen? Für häusliche Pflege oder für ein Pflegeheim? Wird er Ihr Haus verkaufen, wenn Sie ins Heim müssen und dieses finanziert werden muss?
Fragen, Fragen über Fragen? Ich möchte Ihnen dazu die entsprechenden Antworten geben.
HEIKE GERSÖNE
„Ich bin für Sie da und zeige Ihnen wie es geht!“